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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
            Natalie von Harscher Fotografie

1. Grundlagen / Einbezug der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan «AGB») gelten in Ergänzung zum jeweiligen zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag betreffend fotografische Arbeiten.​​
     

  2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass auf den mit der Einzelfirma «Natalie von Harscher Fotografie» (fortan auch «Fotografin») abgeschlossenen Vertrag betreffend fotografische Arbeiten ausschliessslich die vorliegenden AGB zu Anwendung kommen, selbst wenn der oder die Auftraggeberin selbst über eigene AGB verfügt oder zur Anwendung bringt.
     

  3.  Die vorliegenden AGB gelten ergänzend zum im Einzelfall abgeschlossenen Vertrag. Besondere Vereinbarung im zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag haben Vorrang.
     

  4.  Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin kommt mit der Annahme der Offerte zustande und wird seitens der Fotografin bestätigt.​

2. Umfang der Dienstleistung / Abgeltung
 
  1. Es gelten die mit der Fotografin im Vertrag vereinbarten Arbeiten und Abgeltungen.
     

  2. Die Fotografin hat die vereinbarten Arbeiten nicht zwingend höchstpersönlich auszuführen. Sie ist berechtigt, bei der Ausführung der Arbeiten zu ihrer Unterstützung Hilfspersonen ihrer Wahl beizuziehen und einzusetzen.
     

  3. Das Honorar beinhaltet die pauschale Abgeltung der Terminfestlegung sowie aller fotografischen Arbeiten gemäss vorstehendem Projekt- und Leistungsbeschrieb einschliesslich des Fotomaterials (Kameranutzung, Beleuchtung, Filme, Abzüge, etc.).
     

  4. Honorar und Auslagen verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer, sofern diese auf dem Vertrag nicht ausgewiesen ist.
     

  5. Honorar und Auslagen sind mit der Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto der Fotografin zu überweisen. Für allfällige nach Ablauf dieser Zahlungsfrist erforderliche Mahnungen, ist die Fotografin berechtigt, pro Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.-- zu verrechnen. 
     

  6. Zusätzlich zu den im Vertrag schriftlich festgehaltenen Arbeiten und Auslagen ist allfällige Verpflegung ausserhalb des Studios im Honorar nicht enthalten und wird entsprechend separat verrechnet.

 

3. Rechte an den fotografischen Arbeiten
 
  1. Mit der vollständigen Bezahlung von Honorar und Auslagen überträgt die Fotografin soweit gesetzlich zulässig die privaten Nutzungsrechte an den Kunden. In der Offerte wird geregelt in welchem Umfang diese festgelegt werden.​
     

  2. Das Urheberrecht verbleibt bei der Fotografin. Entsprechend verbleiben die Rohdaten (raw-Dateien) der Fotos bei der Fotografin. Die Fotografin ist berechtigt, diese Daten nach Ablauf eines Jahres nach Aufnahmedatum zu vernichten.​
     

  3. Über die vorstehend beschriebene privaten Nutzung hinaus ist den Parteien die Verwendung der Fotos zu Werbe- und Präsentationszwecken in eigener Sache gestattet. Eine weitergehende, insbesondere kommerzielle, Nutzung ist vorbehaltlich einer anderen Absprache nicht gestattet. Die Fotos dürfen nicht an Dritte verkauft werden.​
     

  4. Soweit der Kunde der Fotografin Weisungen über zu fotografierende Personen, Personengruppen, Locations und/oder Gegenstände erteilt bzw. er diese bezeichnet hat, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Abbildungen dieser Personen, Locations und/oder Gegenstände zulässig sind und insbesondere keine Drittrechte verletzen. Es ist Sache des Kunden, entsprechende Rechte der Betroffenen einzuholen. Der Kunde hält die Fotografin in diesem Zusammenhang in jeder Hinsicht schadlos.​
     

  5. Haben die Parteien die Erstellung von Fotos für kommerzielle Zwecke vereinbart, gelten die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.​
     

  6. Im Übrigen gelten die entsprechenden Bestimmungen der vom Verband der Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner herausgegebenen AGB zur Verwendung der fotografischen Arbeiten durch den Kunden (IV. Kapitel) sowie durch den Fotografen (V. Kapitel).​
     

  7. Die Fotografin  hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

 

4. Haftung
 
  1. Die Parteien haften einander für die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag entstehenden Schäden nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, wird wegbedungen.

    Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn die Fotografin aufgrund von Krankheit oder Unfall die Leistungen zum festgesetzten Termin nicht ausführen kann und es ihr nicht gelingt, rechtzeitig für einen Ersatz oder Ersatztermin zu sorgen.​

     

  2. Sollten die Aufnahmen aus Gründen, die seitens des Kunden zu vertreten sind, nicht stattfinden können, hat die Fotografin Anspruch auf ein Ausfallhonorar in der Höhe von 50% des Vertragsvolumens. Die Geltendmachung von weitergehendem Schadenersatz bleibt vorbehalten.
     

  3. In jedem Fall ausgeschlossen ist eine Haftung im Fall höherer Gewalt.

 

5. Dauer
 
  1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag tritt mit Annahme der Offerte in Kraft. Er gilt bis zur Ablieferung sämtlicher der im Leistungsumfang des Vertrags angegebenen Werke.
     

  2. Vorbehalten bleiben besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Aufbewahrung der Bilddaten sowie hinsichtlich der Bildrechte.

 

6. Schlussbestimmungen
 
  1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält zusammen mit den vorliegenden AGB sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit derselben Form wie der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde.
     

  2. Sollten Teile dieses Vertrags unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle allenfalls unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
     

  3. Sollten die Parteien unterschiedlicher Auffassung hinsichtlich der Vertragserfüllung sein, melden sie entsprechende Beanstandungen sofort der anderen Partei an. Bei fortbestehenden Differenzen bemühen sich die Parteien, diese gütlich beizulegen, bevor sie ein gerichtliches Verfahren einleiten.
     

Sämtliche Verträge, denen diese AGB zugrunde liegen, unterstehen schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6340 Baar/Schweiz​

Natalie von Harscher | Fotografin aus Zug
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