AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Natalie von Harscher Fotografie & Assistenz
1. Grundlagen / Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge, die mit der Einzelfirma Natalie von Harscher Fotografie (nachfolgend «Auftragnehmerin» oder ggf. «Fotografin») abgeschlossen werden.
Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Fotografie, virtuelle Assistenz, Organisation und Administration, Recherche und Planung, Storytelling und Content-Konzeption, Marketing- und Creative Support sowie für sämtliche damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Die AGB gelten ergänzend zu den jeweils im Einzelfall abgeschlossenen Verträgen oder Offerten. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Besondere Vereinbarungen im Einzelvertrag gehen den vorliegenden AGB vor.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers finden keine Anwendung, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Ein Vertrag kommt mit der Annahme der Offerte durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber zustande und wird durch die Auftragnehmerin bestätigt.
2. Leistungsumfang / Abrechnung
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Offerte oder dem abgeschlossenen Vertrag.
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die vereinbarten Leistungen persönlich zu erbringen. Sie ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen oder Dritte beizuziehen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt – je nach Vereinbarung – stundenbasiert, projektbezogen oder pauschal. Die Art der Abrechnung wird in der Offerte oder im Vertrag festgelegt.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Honorare und Auslagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, pro Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.– zu verrechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleibt vorbehalten.
Zusätzliche Leistungen oder Aufwendungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistungen sind, werden separat verrechnet.
3. Fotografie – Rechte an fotografischen Arbeiten
Das Urheberrecht an sämtlichen fotografischen Arbeiten verbleibt bei der Auftragnehmerin (Fotografin).
Mit vollständiger Bezahlung von Honorar und Auslagen werden der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber die in der Offerte oder im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt. Der Umfang der Nutzung richtet sich ausschliesslich nach der getroffenen Vereinbarung.
Die Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Bilddaten nach Ablauf eines Jahres ab Aufnahmedatum zu löschen.
Soweit der Auftraggeber der Auftragnehmerin Weisungen bezüglich abgebildeter Personen, Orte oder Gegenstände erteilt, ist er verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Rechte einzuholen. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin in diesem Zusammenhang vollumfänglich schadlos.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Eigenwerbungszwecken (insbesondere Website, Social Media, Printprodukte, Präsentationen) zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Virtuelle Assistenz, Recherche, Storytelling & Creative Support
Die Auftragnehmerin erbringt im Rahmen der vereinbarten Leistungen administrative, organisatorische, kreative, konzeptionelle und unterstützende Dienstleistungen. Hierzu gehören insbesondere virtuelle Assistenzleistungen, Recherche und Aufbereitung von Informationen, Planung und Koordination, Storytelling, Content- und Marketing-Konzepte, Textbausteine, visuelle Konzepte sowie die Vorbereitung von Inhalten für die weitere Umsetzung.
Die Leistungen der Auftragnehmerin stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Unternehmensberatung dar. Es wird keine Garantie für wirtschaftlichen, strategischen oder kommunikativen Erfolg übernommen.
Rechercheleistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen oder auf Informationen, die von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden und können ganz oder teilweise mithilfe von KI-gestützten Systemen generiert werden. Die Verantwortung für Entscheidungen, die auf diesen Grundlagen getroffen werden, liegt ausschliesslich bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber.
Sofern die Umsetzung von Konzepten oder Inhalten durch Dritte (z. B. Fotograf:innen, Agenturen, Dienstleister:innen) erfolgt, liegt diese ausserhalb der Haftung der Auftragnehmerin, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5. Nutzungsrechte an Konzepten, Texten und Inhalten
Sämtliche Rechte an Konzepten, Texten, Storylines, Recherchen, Präsentationen, Entwürfen und Arbeitsunterlagen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Auftragnehmerin.
Nach vollständiger Bezahlung erhält die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
Arbeitsdokumente, Entwürfe und nicht finalisierte Inhalte gelten als geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
6. Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
7. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die Haftung bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
Kann eine Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Auftragnehmerin bemüht sich in solchen Fällen um eine einvernehmliche Lösung.
8. Vertragsdauer / Beendigung
Der Vertrag tritt mit Annahme der Offerte in Kraft und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vorbehalten bleiben besondere Regelungen zu Laufzeit, Kündigung oder Aufbewahrungspflichten.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6340 Baar (Schweiz).
